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NFT terms and conditions

Geschäftsbedingungen der Gibus & Zwirtmayr GbR:

1.    Geltung, Vertragsabschluss

 

1.1   Die Gibus & Zwirtmayr GbR (im Folgenden „Coverrun“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Coverrun und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehung mit Unternehmern und Privatpersonen anwendbar.

1.2   Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Coverrun schriftlich bestätigt werden.

1.3   Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht Coverrun ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Coverrun bedarf es nicht.

1.4   Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6   Sofern nicht anders vereinbart, gilt: Zusatzvereinbarungen / Beauftragung bedürfen der Schriftform. Auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

2.   Leistungsumfang

2.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung mit Coverrun oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Coverrun. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes sind nicht möglich.

2.2 Im Rahmen dieses Vertrages werden ausschließlich die unbeschränkten Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt. Coverrun darf auch nach Verkauf des NFT’s das NFT (bzw. die dem NTF zugrundeliegende Audio- oder Videodatei) weiter für deren Shows und sämtliche andere Zwecke benutzen. Auch besteht für Coverrun die Möglichkeit im Falle eines „Audio-NFT‘s“, dieses im Rahmen einer Singleauskopplung oder eines Albums entgeltlich zu verwerten. Der oder die Käuferin ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart nicht an etwaigen Einnahmen durch eine andere Verwertung beteiligt.

2.3 Bei jedem Weiterverkauf, erhält Coverrun 10% der Weiterverkaufssumme. Der Käufer hat Coverrun unverzüglich über den Weiterverkauf zu Informieren.

 

2.4 Der Käufer muss beachten und akzeptiert, dass es sich im Falle eines „Audio-NFT’s“ nicht um einen AKM beziehungsweise Verwertungsfreien Song handelt. Werden solche Werke im öffentlichen Raum aufgeführt sind die etwaigen Abgaben an die jeweilige Verwertungsorganisation zu entrichten.

2.5 Nur anzuwenden bei Kauf von „Coverrun Collectibles“ bezogen auf die jeweilige Kategorie:

2.5.1 Gold:

- Der Käufer erhält mit dem Kauf des Collectibles „Gold“ ein physisches DJ-Set von Coverrun in einer von ihm gewählten Veranstaltung

- Das DJ-Set ist 90min lang

- Anreise und Unterkunft ist innerhalb und von Österreich kostenlos, ansonsten wird diese vom Veranstalter (= NFT Besitzer) übernommen

- Termin muss 6 Monate im Voraus angefragt werden, Coverrun beziehungsweise das Management von Coverrun behält sich das Recht ein, den Auftritt bis 4 Wochen im Voraus zu verschieben.

- Der Veranstalter (= NFT Besitzer) stellt für das Event passende Technik nach Rider sowie Verpflegung im üblichen Rahmen zur Verfügung.

2.5.2 Silber:

- Der NFT Besitzer erhält gratis Eintritt (= Standard Ticket) zu jeder Coverrun Show

- Anmeldung bei Events, die nicht von Coverrun oder der Gibus & Zwirtmayr GbR veranstaltet werden bis 1 Woche vorher unter office@coverrun.at

- Für Absagen oder Verschiebungen von Events, aus welchen Gründen immer, wird nicht gehaftet

2.5.3 Bronze:

- Besitzer erhält exklusives Coverrun Merchandise Shirt

3.   Gewährleistung

3.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Coverrun verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Das Produkt gilt von dem Kunden als angenommen, wenn dieser die in Rechnung gestellte Summe bezahlt hat.

3.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Coverrun zu. Coverrun wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Coverrun alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Coverrun ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Coverrun mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

3.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Coverrun gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

4.   Erfüllungsort und Gerichtsstand

4.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Coverrun.

4.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Coverrun und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von Coverrun sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Coverrun berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

4.3  Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Falls der Kunde in einem Geschäftsfall als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen ist, gelten obige Bedingungen unter folgenden Abänderungen:

–Das Erfordernis der Schriftform gilt nur für alle vom Kunden an uns gerichteten Erklärungen; solche gelten erst ab Schriftlichkeit als abgegeben.

– Die Einschränkung der Aufrechnungsmöglichkeit entfällt.

– Hinsichtlich Reklamation und Gewährleistung gilt Konsumenten gegenüber die gesetzliche Regelung.

– Gegenüber Konsumenten sind Preisanbote verbindlich, bei Zahlungsverzug werden 4% Zinsen per anno verrechnet.

– Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den für unsere geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen oder auf Messeständen abgegeben, so kann er binnen 14 Tagen  nach Zustandekommen des Vertrages schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Es genügt dafür, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers erklärt, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der in den Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit dem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn diese Erklärung innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgesandt wird.

- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen oder über die Entgegennahme von Bestellung auf Waren verstoßen hat, weiters auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benötigten Räume gebracht hat.

- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind oder bei Verträgen, deren Leistungen sofort zu erbringen sind und diese üblicherweise vom Unternehmer außerhalb des Geschäfts geschlossen werden sowie das vereinbarte Entgelt € 25,- bzw. wenn das Unternehmen nach der Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt  € 50,- nicht übersteigt sowie bei Verträgen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz oder bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

- Die Bestimmung über den Gerichtsstand gilt nur, wenn der Kunde im Sprengel des BG. bzw. des LG. Linz bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz gehabt hat oder der Aufenthaltsort oder sein Beschäftigungsort dort gelegen ist.

- Im Bereich des Produkthaftungsgesetzes gilt gegenüber Konsumenten die gesetzliche Regelung.

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